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   BVerwG, 20.11.1995 - 6 B 73.95   

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BVerwG, 20.11.1995 - 6 B 73.95 (https://dejure.org/1995,9988)
BVerwG, Entscheidung vom 20.11.1995 - 6 B 73.95 (https://dejure.org/1995,9988)
BVerwG, Entscheidung vom 20. November 1995 - 6 B 73.95 (https://dejure.org/1995,9988)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1995 - 6 B 73.95
    Die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde läßt nicht erkennen, daß und inwiefern das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen revisiblen Rechts mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts noch höchstrichterlicher Klärung bedürften (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 20.11.1995 - 6 B 73.95
    Die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde läßt nicht erkennen, daß und inwiefern das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen revisiblen Rechts mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts noch höchstrichterlicher Klärung bedürften (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 09.03.1984 - 7 B 23.83

    Pflicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren für Autoradios in Vorführwagen -

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1995 - 6 B 73.95
    Das Berufungsgericht hat unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zutreffend darauf hingewiesen, daß dem Gesetzgeber bei der Gewährung von Befreiungen von einer grundsätzlich bestehenden Leistungspflicht ein weiter Gestaltungsspielraum zusteht, der erst an der Willkürgrenze endet (vgl. Beschluß vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 23.83 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 50).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2016 - 12 A 1756/15

    Für jüngere Geschwister von Vorschulkindern dürfen keine Kita-Beiträge erhoben

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. November 1995 - 6 B 73.95 -, juris Rn. 9, m. w. N.
  • BVerwG, 13.10.2008 - 6 B 47.08

    Verstoß eines Rundfunkteilnehmers gegen seine Anzeigepflicht als Voraussetzung

    Vielmehr ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass die Abgrenzung des Kreises der Gebührenpflichtigen von denjenigen, die keine Rundfunkgebühren zu entrichten haben, auf sachlichen Gründen beruhen muss, um vor Art. 3 Abs. 1 GG standzuhalten (vgl. Urteil vom 9. Dezember 1998 BVerwG 6 C 13.97 BVerwGE 108, 109 ), und dass die Bestimmung der Gebührenpflichtigen aus Gründen der Praktikabilität und Verwaltungsvereinfachung auch typisierend vorgenommen werden darf (vgl. Beschluss vom 20. November 1995 BVerwG 6 B 73.95 Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 77).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2002 - 19 A 3540/00

    Bereithalten eines Rundfunkgerätes zum Empfang außerhalb der Wohnung; Mitnahme

    Für die dargelegte Auslegung des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 RgebSTV spricht auch, dass der Gesetzgeber im Rahmen seines weiten Gestaltungsspielraums, vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 6.2.1996 - 6 B 72.95 -, Buchholz 401.84, Nr. 78, S. 50 (51), vom 20.11.1995 - 6 B 73.95 -, Buchholz 401.84, Nr. 77, S. 49 (50), und vom 9.3.1984 - 7 B 238.81 -, Buchholz 401.84, Nr. 49, S. 25 (28); in dieser Vorschrift eine Gebührenfreiheit (nur) für solche Zweitgeräte vorsieht, die ihrer allgemeinen Zweckbestimmung nach als tragbare Rundfunkempfangsgeräte außerhalb der Wohnung genutzt werden.

    Es widerspräche deshalb dem Zweck der Regelungen im Rundfunkgebührenstaatsvertrag, den Rundfunkanstalten klare Abgrenzungskriterien an die Hand zu geben, um den Verwaltungsaufwand angesichts der geringen Gebührenhöhe möglichst niedrig zu halten, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6.2.1996 - 6 B 72.95 -, a. a. O., und vom 20.11.1995 - 6 B 73.95 -, a. a. O.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.3.2000 - 2 S 74/99 -, DVBl 2000, 1710 (1711), die Grenze zwischen dem gebührenpflichtigen und dem gebührenfreien Bereitstellen von Zweitgeräten außerhalb der Wohnung daran festzumachen, ob ein nur gelegentliches zeitweiliges oder (schon) ein regelmäßiges zeitweiliges Bereithalten zum Empfang vorliegt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2016 - 12 A 1760/15

    Für jüngere Geschwister von Vorschulkindern dürfen keine Kita-Beiträge erhoben

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. November 1995 - 6 B 73.95 -, juris Rn. 9, m. w. N.
  • BVerwG, 27.08.2003 - 6 B 53.03

    Vereinbarkeit der Rundfunkgebührenpflicht mit dem Gebot der Gleichheit aller

    Der Rechtsprechung des Senats ist ferner zu entnehmen, dass die Bestimmung der Gebührenpflichtigen aus Gründen der Praktikabilität und Verwaltungsvereinfachung auch typisierend vorgenommen werden darf (vgl. Beschluss vom 20. November 1995 BVerwG 6 B 73.95 Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 77).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2016 - 12 A 1757/15

    Für jüngere Geschwister von Vorschulkindern dürfen keine Kita-Beiträge erhoben

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. November 1995 - 6 B 73.95 -, juris Rn. 9, m. w. N.
  • BVerwG, 04.04.2002 - 6 B 1.02

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache für ein Revisionsverfahren -

    Der Rechtsprechung des Senats ist ferner zu entnehmen, dass die Bestimmung der Gebührenpflichtigen aus Gründen der Praktikabilität und Verwaltungsvereinfachung auch typisierend vorgenommen werden darf und dass dem Gesetzgeber bei der Privilegierung von Zweitgeräten in privat genutzten Kraftfahrzeugen und bei der Abgrenzung solcher Fahrzeuge von anderen, insbesondere gewerblich genutzten Fahrzeugen ein weiterer Gestaltungsraum zusteht, der erst an der Willkürgrenze endet (vgl. Beschluss vom 20. November 1995 - BVerwG 6 B 73.95 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 77).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2016 - 12 A 1759/15

    Für jüngere Geschwister von Vorschulkindern dürfen keine Kita-Beiträge erhoben

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. November 1995 - 6 B 73.95 -, juris Rn. 9, m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2016 - 12 A 1758/15

    Für jüngere Geschwister von Vorschulkindern dürfen keine Kita-Beiträge erhoben

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. November 1995 - 6 B 73.95 -, juris Rn. 9, m. w. N.
  • VG Dessau, 17.03.2004 - 1 A 1068/03

    Gebührenpflicht von Rundfunkgeräten am Arbeitsplatz

    Sie ist mit Blick auf die Rechtsklarheit und die Praktikabilität zu rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.11.1995 - 6 B 73.95 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 77; VGH B-W, Urteil vom 25. Oktober 2001 - 2 S 88/01 - NVwZ 2002, 359, 360), weil es unter Gleichheitsgesichtspunkten nicht zu beanstanden ist, dass derjenige zur Gebührenzahlung herangezogen wird, der sich durch Bereithaltung eines Empfangsgeräts die Nutzungsmöglichkeit verschafft hat (vgl. BVerfG, Urteil vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60, 106 [BVerfG 22.02.1994 - 1 BvL 30/88] ).
  • VG Saarlouis, 08.10.2009 - 6 K 407/09
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